Benutzungsbedingungen
Benutzungsbedingungen für das Bundesleistungszentrum und Seglerheim.
Die Benutzung Räumlichkeiten des Bundesleistungszentrums/Seglerheims ist nur gestattet, nach
1. Erfolgreicher Registrierung (Formular vollständig und leserlich ausgefüllt),
2. Lesen und Akzeptieren nachstehender Nutzungsbedingungen.
Diese Bestimmungen gelten für alle Räumlichkeiten des Bundesleistungszentrums für Segeln und Surfen als auch dem Seglerheim und werden Bestandteil des Vertrages zwischen der Austrian Sailing GmbH und der Anmeldung zu einem Kurs/Training/Nächtigung. Die Austrian Sailing GmbH behält sich vor, diese Bestimmungen zu ändern. Die Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung sind im Bundesleistungszentrum sichtbar angeschlagen und auf der Internetseite www.segelzentrum.at veröffentlicht. Soweit du die Räumlichkeiten und Gerätschaften im Bundesleistungszentrum benutzt oder an einem Kurs teilnimmst, unterwirfst du dich den nachstehenden Benützungsregeln.
Bei trockener Witterung ist das Öffnen der Terrassentüren und die Nutzung der Terrasse möglich. Veranstaltungen dürfen dem Ansehen und/oder der Sicherheit des Hauses nicht schaden als auch nur derart sein, dass es sich um Veranstaltungen/Trainings ohne Gefährdung von Zuschauern handelt. Sonstige Rechte Dritter dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Segeln eine risikoträchtige Sportart ist, zu deren sicherer Ausübung die grundsätzlichen Segeltechniken beherrscht werden müssen. Die Sportart setzt daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraus. Vorsicht, Rücksichtnahme und Einhaltung von Segelregeln sind Gebote nicht nur am Wasser, sondern auch im Bundesleistungszrentrum. Es wird vorausgesetzt, dass Sie über einen ausreichenden Gesundheitsstatus verfügen und die erforderlichen Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen können.
Jeder Benutzer haftet selbst für etwaige Unfälle und Schäden aller Art an sich und anderen Personen und Sachen. Von der Austrian Sailing GmbH und dessen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und das eigenständige Segeln erfolgt daher auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige LeiterIn der Gruppe (Trainer) dafür einzustehen, dass diese Nutzungsbedingungen von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Das Campieren im Außenbereich ist ausdrücklich untersagt.
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Austrian Sailing GmbH oder des Österreichischen Segel-Verbandes ist Folge zu leisten, andernfalls der Aufenthalt im Bundesleistungszentrum ausgeschlossen werden kann.
In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten/Nutzungsgebühr.
Eltern haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes im Bundesleistungszentrums zu beaufsichtigen. Das Spielen im Steg und Hallenbreich
ist untersagt. Kinder unter 14 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten und dürfen nur unter Aufsicht segeln. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Trainingsräume, als auch beim selbstständigen Segeln in Gruppen oder Kursen ohne Begleitung, nur mit einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten ausüben.
Die Austrian Sailing GmbH bzw. der Österreichische Segel-Verband stellt nach Verfügbarkeit für die Nutzer kostenfreies WIFI („fair use“) zur Verfügung. Die Austrian Sailing GmbH übernimmt keine Bereitschaftsgarantie und schließt jegliche Verantwortung für missbräuchliche Verwendung durch den Vertragspartner, seine Beschäftigten, Beauftragten, Besucher oder Gäste aus.
Während der Aufbau- und Abbauarbeiten darf der reguläre Betrieb nicht gestört werden. Das Freihalten der Fluchtwege ist zwingend vorgeschrieben.
Offenes Feuer und Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Bitte wirf keine Zigarettenkippen auf Straße und Gehsteig vor dem Gebäude, sondern nutze die dafür vorgesehen Behältnisse.
Auf Garderobe und mitgebrachte Wertgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Sessel, Bänke und Tische nicht in den Hallenbereich stellen und nicht für Trainingsübungen zu nutzen. Lege deine Ausrüstungsgegenstände aus hygienischen Gründen nicht auf die Tische in der Cafeteria. Speisen bitte nur in der Cafeteria einnehmen. Die Räumlichkeiten, insbesondere die Nassräume, die WC-Anlagen und der Bereich um das Gebäude sind sauber zu halten.
Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich USt.
Anzahlung von 30% bei Mietkosten nach Fixierung/Vertrag bzw. spätestens ein Monat vor der Veranstaltung. Restzahlung von 70% zwei Wochen vor der Veranstaltung.
Es gilt der Tag des Zahlungseinganges. Personalkosten sowie etwaige andere anfallende Kosten werden nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung einer vertraglich fixierten Veranstaltung fallen folgende Kosten an:
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung fallen für den Veranstalter keine Kosten an.
- ab 14 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter die gesamte Raummiete zu entrichten.
Ein vom Nutzer unterfertigter Vertrag/Vereinbarung muss mindestens einen Tag vor der Veranstaltung/Training vorliegen.
Die Austrian Sailing GmbH kann, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag fristlos zurücktreten, wenn:
- der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder mit seinen Zahlungspflichten aus anderen Verträgen mit der Austrian Sailing GmbH mehr als 30 Tage im Verzug ist;
- der Vertragspartner die behördlich notwendigen Genehmigungen (z.B. verpflichtende Anmeldung bei Verwaltungsbehörden durch Veranstalter) nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet,
- die Veranstaltung den Vereinbarungen oder dem sportlichen Niveau der Austrian Sailing GmbH widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist;
- die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie Streik oder andere von der Austrian Sailing GmbH nicht zu vertretenden Umstände, unmöglich ist.
Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Er hat bei Vertragsrücktritt eine Stornogebühr gemäß Punkt „Stornobedingungen“ zu bezahlen.
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – auch noch während der Veranstaltung/Training – aufzulösen und die Veranstaltung abzubrechen, sofern die Veranstaltung/Training den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Bundesleistungszentrums Segeln und Surfen, des OeSV Office, Seestrasse 17B, 7100 Neusiedl (Seglerheim) oder den Ruf der Austrian Sailing GmbH oder des Österreichischen Segel-Verband gefährdet. Für den Veranstalter gilt dieses Rücktrittsrecht, sofern der reibungslose Ablauf ohne eigenes Verschulden gefährdet wurde.
In all diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche durch den Veranstalter gegenüber der Austrian Sailing GmbH, welcher Art auch immer, ausgeschlossen, sofern die Nichtdurchführung oder der Abbruch der Veranstaltung nicht aus alleinigem Verschulden der Austrian Sailing GmbH erfolgt. Von der Nichtdurchführung der Veranstaltung hat der Veranstalter die Austrian Sailing GmbH unverzüglich zu informieren.
Der Austrian Sailing GmbH steht in all diesen Fällen das Entgelt unter Beachtung der Bestimmungen des § 1168 ABGB zu. Dies bedeutet, dass sich die Austrian Sailing GmbH ausschließlich das anrechnen lassen muss, was der Austrian Sailing GmbH infolge des Unterbleibens oder des Abbruchs der Veranstaltung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.